Allgemeine Geschäftsbedingungen AirConcept® GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB der AirConcept® GmbH

  1. Allgemeines

1.1 Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Käufern. Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.

Alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund nachfolgender Bedingungen. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers oder des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn wir sie für den jeweiligen Vertragsabschluss schriftlich anerkennen.

1.2 Vertreter oder Beauftragte besitzen keine Abschlussvollmacht, mit Ihnen getroffene Vereinbarungen werden erst nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.

1.3 Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Wird die Lieferung oder die Leistung durchgeführt, ohne dass dem Auftraggeber eine Bestätigung zugeht, so kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung oder der Leistung unter diesen Geschäftsbedingungen zustande.

1.4 Die in unseren Prospekten und sonstigen Unterlagen genannten Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen und sonstigen Angaben sind unverbindlich. Es gelten nur schriftlich bestätigte Eigenschaften der Produkte. Änderungen in Form, Farbe, Konstruktion und technischer Ausführung behalten wir uns vor.

  1. Angebote, Preise, Vertragsabschluss

2.1 Sämtliche Angebote und Preislisten sind Euro-Angaben, freibleibend, unverbindlich und zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

2.2 Die Preise gelten ab Werk (Incoterms 2020: EXW) zuzüglich Verpackung, Versand, Zoll, Versicherung und Mehrwertsteuer. Wenn nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart, handelt es sich um reine Lieferpreise.

2.3 Mündliche Nebenabsprachen und Zusicherungen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung.

  1. Lieferfrist

3.1 Lieferfristen und Termine gelten, sofern nicht durch eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich angegeben, nur annähernd. Die Fristen beginnen mit Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller für die Fertigung relevanten Ausführungsdetails.

Aufgrund der aktuellen Marktsituation, in der sich die Vorlaufzeiten von Rohstoffen und Bauteilen kurzfristig ändern, wird die Vorlaufzeit für Einzelbestellungen, ohne Prognose, nach Erhalt der Rohstoffe und Bauteile bestätigt.

3.2 Erwächst dem Auftraggeber wegen einer auf unserem Verschulden beruhenden Verzögerung oder Nichtlieferung ein Schaden, so erstreckt sich unsere Haftung lediglich auf die Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.

3.3 Teillieferungen sind zulässig.

3.4 Wird durch uns ein Lieferverzug verschuldet, ist der Besteller berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Läuft die Nachfrist erfolglos ab, kann der Besteller den Rücktritt erklären oder Schadenersatzansprüche verlangen. Die Höhe des Schadenersatzes ist auf 0,5% für jede volle Woche, höchstens jedoch 5% vom Wert des Teils der Lieferung beschränkt, der wegen dem Ablauf der Nachfrist nicht termingerecht geliefert wurde. Diese Regelung gilt nur bei nicht vorsätzlichem und nicht grob fahrlässigem Verschulden.

3.5 Genannte Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Belieferung durch Vorlieferanten.

  1. Erfüllungsort Lieferung, Gefahrenübergang

4.1 Nimmt der Auftraggeber ordnungsgemäße Lieferungen oder Leistungen vertragswidrig nicht ab, berechnen wir dem Auftraggeber die entstehenden Mehrkosten, es sei denn, dieser weist nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten wesentlich geringer sind.

4.2 Wir sind berechtigt nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und dem Auftraggeber als Mindestschaden 20% des Kaufpreises in Rechnung zu stellen, es sei denn, dieser weist nach, dass unser tatsächlicher Schaden erheblich geringer ist.

4.3 Mit der Übergabe der Waren an den Frachtführer oder Abholer, spätestens mit dem Verlassen unseres Lagers, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Das gilt auch bei Teillieferung, Nachlieferung und Nachbesserung.

  1. Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

5.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind sofort bei Erhalt der Lieferung, ohne jeglichen Abzug zu zahlen, es sei denn, es wurden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart.

5.2 Bei Zahlungsverzug sind nach § 288(2) BGB wir berechtigt, ohne besondere Mahnung Zinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Gemäß § 288(5) BGB berechnen wir bei Zahlungsverzug eine Verzugspauschale von 40,00€. Darüber hinaus bleibt uns die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vorbehalten.

5.3 Wir behalten uns für alle gelieferten Waren und Leistungen das erweiterte Eigentumsrecht vor, und zwar bis zur Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung entstandenen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Dieser verlängerte Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch dann auf alle Waren, wenn vom Käufer der Kaufpreis für Einzellieferungen bezahlt worden ist.

5.4 Bei Neukunden erfolgt die Erstlieferung per Vorkasse. Bei Bestellungen mit Montageleistung muss vor Ausführungsbeginn eine Zahlungsbürgschaft nach § 648a BGB ausgereicht werden. Ein Zahlungsverzug berechtigt uns sofort alle Lieferungen und Leistungen einzustellen.

  1. Haftung für Mängel

Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der gelieferten Sache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- oder Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

 Gerichtsstand

7.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.2 Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist als Gerichtsstand Erfurt vereinbart.

7.3 Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so treten an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung beiderseitiger Interessen am nächsten kommen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird hiervon jedoch nicht berührt.

Stand: 11/2021